Hinweisgeberstelle
Beschwerden und Hinweise
Als Teil unserer Prozesse für potenzielle Risiken in unserer Lieferkette und innerhalb der Gotzeina Drehtechnik GmbH besteht die Möglichkeit, unsere Hinweisgeberstelle zu kontaktieren. Sowohl unsere Lieferanten als auch unsere eigenen Mitarbeiter*innen können jederzeit unter dem Schutz der Vertraulichkeit Hinweise einreichen. Unser wichtigster Grundsatz ist hierbei ein faires Verfahren, um den Schutz der Hinweisenden und die umfassende Bearbeitung ihrer Anliegen zu garantieren. Daher hat auf eingegangene Meldungen ausschließlich ein kleiner und begrenzter Kreis von Mitarbeitenden im Compliance-Management Zugriff. Die Bearbeitung erfolgt immer unter der Beachtung der folgenden Grundsätze: Hinweise und Bedenken, die in gutem Glauben abgegeben wurden, werden immer ernst genommen. Sichtung und Bearbeitung erfolgen immer unter Wahrung der Vertraulichkeit, eingehende Hinweise werden immer untersucht. Alle Mitarbeiter*innen können im guten Glauben Bedenken äußern und Hinweise abgeben, ohne Repressalien oder negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Informieren Sie sich daher im Vorfeld, welche Verletzung einer Rechtsvorschrift vorliegt.
Die Hinweisgeberstelle ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
Datenschutzhinweis:
Verarbeitung der von Ihnen übermittelten Daten: Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen u.a. zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte). Allen Hinweisgebern sichern wir eine vertrauliche Bearbeitung zu. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung rechtlicher Pflichten gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO.